Wirkweisen und Wirkpotenziale von Verwaltungsvorschriften im Normvollzug
Zu den untergesetzlichen Normen im weiteren Sinne zählen auch Verwaltungsvorschriften als rechtliche Regelungen im Innenbereich der Verwaltung. Insbesondere in der Erscheinungsform als norminterpretierende bzw. -konkretisierende oder ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften kommt ihnen in der Verwaltungspraxis ein maßgeblicher Einfluss auf den Normvollzug und damit die Ebene der Rechtsanwendung zu. Ist die rechtliche Einordnung von Verwaltungsvorschriften weitgehend geklärt, fehlt es an grundlegenden Erkenntnissen zu tatsächlichen Wirkweisen und möglichen Wirkpotenzialen von Verwaltungsvorschriften im behördlichen Normvollzug. Ein wesentliches Desiderat der Verwaltungsforschung besteht darin, das Zusammenspiel von Verwaltungsvorschriften auf bundesrechtlicher Grundlage und landesrechtlicher Grundlage – d.h. mit Blick auf das Bund-/Länder-Verhältnis beim Gesetzesvollzug – zu analysieren und daraus Empfehlungen für die Ausgestaltung von Verwaltungsvorschriften als Steuerungsinstrument des Gesetzesvollzugs im Mehrebenensystem abzuleiten.

Promotionsprojekt
Ziel des Promotionsvorhabens ist daher die Erarbeitung einer hinreichenden empirischen Grundlage und ihre Einbettung in den Ansatz der „Good Administration“.
Kollegiat: Erik Meyer
Mentorat: Prof. Dr. Arne Pautsch (Öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften), Prof. Dr. Monika Gehde-Trapp (Financial Institutions), Prof. Dr. Bernhard Boockmann (VWL), Prof. Dr. Michael Schorn (Institutionenökonomik)