Good Administration und untergesetzliche Normen

Schwerpunkt „Wirkweisen und Wirkpotenziale von Verwaltungsvorschriften im Normvollzug“

Zu den untergesetzlichen Normen im weiteren Sinne zählen auch Verwaltungsvorschriften als rechtliche Regelungen im Innenbereich der Verwaltung. Insbesondere in der Erscheinungsform als norminterpretierende bzw. -konkretisierende oder ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften kommt ihnen in der Verwaltungspraxis ein maßgeblicher Einfluss auf den Normvollzug und damit die Ebene der Rechtsanwendung zu. Ist die rechtliche Einordnung von Verwaltungsvorschriften weitgehend geklärt, fehlt es an grundlegenden Erkenntnissen zu tatsächlichen Wirkweisen und möglichen Wirkpotenzialen von Verwaltungsvorschriften im behördlichen Normvollzug. Ein wesentliches Desiderat der Verwaltungsforschung besteht darin, das Zusammenspiel von Verwaltungsvorschriften auf bundesrechtlicher Grundlage und landesrechtlicher Grundlage – d.h. mit Blick auf das Bund-/Länder-Verhältnis beim Gesetzesvollzug – zu analysieren und daraus Empfehlungen für die Ausgestaltung von Verwaltungsvorschriften als Steuerungsinstrument des Gesetzesvollzugs im Mehrebenensystem abzuleiten.

Promotionsprojekt

Ziel des Promotionsvorhabens ist daher die Erarbeitung einer hinreichenden empirischen Grundlage und ihre Einbettung in den Ansatz der „Good Administration“.

Kollegiat: Erik Meyer

Mentorat: Prof. Dr. Arne Pautsch (Öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften), Prof. Dr. Monika Gehde-Trapp (Financial Institutions), Prof. Dr. Bernhard Boockmann (VWL), Dr. Michael Schorn (Institutionenökonomik)

Schwerpunkt „Die Rolle untergesetzlicher Normen im Prinzipal-Agenten-Konflikt“

Innerhalb der untergesetzlichen Normen spielen vor allem Rechtsverordnungen und Satzungen eine primäre Rolle. Mit Bezug auf das Investmentgesetz ist die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen unter anderem an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen worden. Im Rahmen des zweiten Promotionsvorhabens zum Themenbereich „Good Administration und untergesetzliche Normen“ soll zunächst untersucht werden, inwieweit diese Rechtsverordnungen im Rahmen des delegierten Portfoliomanagements zu einem Verwaltungshandeln im Sinne des Gesetzes erfolgen. Hierbei soll auch ein Vergleich der Rechtsverordnungen und ihrer Umsetzung mit Best Practices in anderen Regelungsräumen, beispielsweise der United States Securities and Exchange Commission und Commodity Futures Trading Commission erfolgen. Im zweiten Schritt soll beschrieben werden, wie wirtschaftliche Akteure sich im Spannungsfeld der parlamentarischen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften aufstellen und Ambiguitäten und Spielräume im Sinne des Prinzipal-Agenten-Konfliktes ausnutzen. Im dritten Schritt soll abschließend untersucht werden, in welchem Maße unterschiedliche Gruppen von Betroffenen (große institutionelle Investoren und Privatinvestoren) beispielsweise im Rahmen von Koalitionen nach Ostrom wirksame gemeinsame und koordinierte Handlungsmöglichkeiten implementieren und somit als eigenständige Akteure in der Gesetzesfolgenabschätzung betrachtet werden müssen.

Promotionsprojekt

Die genannten drei Fragestellungen bilden den Kern des Promotionsprojekts.

Kollegiatin: Kathrin Muth

Mentorat: Prof. Dr. Monika Gehde-Trapp (Financial Institutions), Prof. Dr. Arne Pautsch (Öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften), Prof. Dr. Bernhard Boockmann (VWL), Dr. Michael Schorn (Institutionenökonomik)